Spendenabsetzbarkeit

Wir gehören dazu!

Durch das Steuerreformgesetz 2009 sind Spenden an bestimmte mitdtätige Vereine steuerlich absetzbar. Wir gehören dazu.

Im Spendenbegünstigungsbescheid des Bundesfinanzministeriums vom 26. Juni 2009 wird festgehalten, dass für den ZELLKERN die Voraussetzungen des § 4aZ.3aEStG vorliegen und er somit rückwirkend ab 1. Jänner 2009 zum begünstigten Empfängerkreis der mitdtätigen Einrichtungen gehört. Damit sind alle Spenden, Fördermitgliedsbeiträge, welche Sie ab dem 1. Jänner 2009 an den ZELLKERN geben, steuerlich absetzbar.

Und so setzen Sie Ihre Spende ab:

Sie spenden an uns! Bis März des darauffolgenden Jahres bekommen Sie auf Wunsch eine Bestätigung über alle Spenden des vorangegangenen Jahres als Beleg für das Finanzamt. Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangen Jahr bezahlten Einkommen- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50 % der Spendensumme) vom Finanzamt zurück.

  • Jahreseinkommen von € 0,-- bis € 11.000,--: Steuer 0%
    Da keine Lohn- bzw. Einkommensteuer gezahlt wurde, bekommt der Spender nichts zurück.
  • Jahreseinkommen von € 11.001,-- bis € 25.000,--: Steuer 36,5 %
    z.B. Bei einer Spende von € 100,-- bekommt der Spender € 36,50 beim Jahresausgleich zurück.
  • Jahreseinkommen von € 25.001,-- bis € 60.000,--: Steuer 43,2%
    z.B. Bei einer Spende von € 100,-- bekommt der Spender € 43,20 beim Jahresausgleich zurück.
  • Jahreseinkommen über € 60.001,--: Steuer 50%
    z.B. Bei einer Spende von € 100,-- bekommt der Spender € 50,-- beim Jahresausgleich zurück.

Zurzeit bekannte Kriterien für eine Absetzbarkeit der Spende an uns:

  • Bewahren Sie unbedingt Ihren Zahlungsbeleg auf! (Bei Überweisungen den Einzahlungsbeleg, bei Barspenden eine Spendenbestätigung, bei Daueraufträgen, Abbuchungen, Kreditkartenzahlungen den betreffenden Kontoauszug.) Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit. Der Beleg hat mindestens folgende Informationen zu enthalten: Name, Anschrift und Betrag.
  • ZELLKERN wird Ihnen auf Wunsch zusätzlich bis März 2010 einen Spendenbeleg über Ihre geleistete Unterstützung im Jahr 2009 zukommen lassen.
  • Höchstbetrag Privatspenden: Nur Geldspenden (keine Sachspenden) bis zu 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte können als Sonderausgaben beim Jahresausgleich geltend gemacht werden. Es gilt das Jahresbruttoeinkommen = Jahreseinkommen nach Abzug der Sozialversicherung, aber vor Abzug der Steuern. Das heißt, wenn Sie beispielsweise 10.000 Euro jährlich verdienen, können Sie bis zu 1.000 Euro an Spenden geltend machen.
  • Höchstbetrag Betriebsspenden: Geldspenden bis zu 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen. Auch Sachspenden sind möglich. Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten und ebenfalls belegmäßig (z.B. Lieferschein) nachzuweisen.
  • Für diesbezügliche Belege (Einzahlungsnachweise) gilt die allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist.
  • Ab dem Jahr 2012 ist vorgesehen, dass für die steuerliche Berücksichtigung von Privatspenden dem begünstigten Spendenempfänger grundsätzlich die Sozialversicherungsnummer mitzuteilen ist, welcher alle Spenden des Vorjahres (erstmals also des Jahres 2011) unter Zuordnung zum Spender unmittelbar der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt. Das Finanzamt kann Ihre Spenden dann automatisch bei der (Arbeitnehmer-)Veranlagung berücksichtigen. Derartige Spenden, die unter Anführung der Sozialversicherungsnummer geleistet werden, dürfen nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
  • Unternehmer, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, können beide 10% Grenzen ausnützen. Anders als bei den Spenden für Wissenschaft und Erwachsenenbildung erfolgt keine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf die Privatspenden.
  • Zusätzlich können Unternehmer und Private nochmals die 10% Grenzen ausnützen bei den Spenden für Wissenschaft und Erwachsenenbildung. Also wer schon eine Spende an Wissenschaft und Erwachsenenbildung getätigt hat, kann ohne Bedenken nochmals an z.B. mildtätige oder Spendensammelvereine spenden, oder umgekehrt. Voraussetzung ist natürlich, das diese Einrichtungen, wie der ZELLKERN, auf der begünstigten Empfängerkreisliste gemäß § 4aZ.3 und 4 EStG stehen.
  • Die begünstigten Spendenempfänger (Vereine und andere Einrichtungen) werden auf der Homepage des BMF (http://bmf.gv.at) veröffentlicht.

Unsere Bankverbindungen

Hypo-Landesbank BLZ 54000 Konto 314088
Oberbank BLZ 15000 Konto 711-2277/10

Für Spenden an ZELLKERN Hallein:

Raiffeisenbank Hallein BLZ 35022 Konto 29256

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